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Steuern

Einführung in Steuern

Einleitung

Auf dieser Seite lernen wir, wie wir in ERPNext die Automatismen für Steuern richtig aufbauen.

Mehrwertsteuer

Dies ist die Allgemeine Bezeichnung für die Steuer welche auf den Artikelpreis aufgeschlagen wird.

Vorsteuer - Einkauf

Beim Kauf von Artikeln als Kunde eines Lieferanten buche ich Vorsteuer.

Umsatzsteuer - Vertrieb

Als Lieferant von Artikel welche ich an einen Kunden verkaufe buche ich Umsatzsteuer.

Übersicht

DocTypes

https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_verbindlichkeiten_drittland.html


Beispiel für Umsatzsteuer für Inlandskunden in Deutschland

In diesem Beispiel erstellen wir Artikel zu 19% un zu 7% und den dazugehörigen Steuerstammdaten, damit die Steuern automatisch gesetzt werden, wenn die entsprechenden Merkmale gewählt wurden. Weiter setzen wir die entsprechenden Merkmale in einem Kundenstamm, damit eine für diesen Kunden erstelle Ausgangsrechnung mit entsprechenden Artikels die richtigen Steuern erhält.

Um die Steuern in ERPNext zu automatisieren ist es notwendig, dass wir einige Stammdaten erstellen. Zunächst erstellen wir Artikel und stellen dort, im Abschnitt Artikelsteuern, die Artikelsteuervorlagen und die entsprechende Stuerkategorie ein.

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In den Artikelsteuervorlagen prüfen wir, dass das dahinterliegende Konto vom Typ Steuer ist. Weiter setzen wir den Steuersatz ein welcher bei Verwendung dieser Artikelsteuervorlage zur Anwendung kommen soll.

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Da wir in der Artikelsteuervorlage unsere Steuersätze einstellen können, ist es möglich mehrere Artikelsteuervorlagen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf ein Konto zu buchen, ohne noch einmal die Stammdaten anzupassen.

Im Kundenstamm stellen wir ein, dass ein Kunde, hier ein Kunde im Inland, mit der Steuerkategorie Umsatzsteuer versehen wird, damit wird die Steuerkategorie automatisch auf Transaktionen mit diesem Kunden angewendet.

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Nun erstellen wir eine Vorlage für Verkaufssteuern und -abgaben. Die verknüpfen wir in einer Steuerregel. Die Steuerregel greift in unserem Beispiel dann, wenn die Steuerkategorie Umsatzsteuer gewählt ist, welche automatisch über den zuvor eingestellten Kundenstamm kommt.

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Mit Verkaufsabgaben können wir im Vertrieb Kosten wie SEPA-Gebühren abbilden. Im Einkauf können wir hier das Konto für die Einfuhrumsatzsteuer (EUst) berücksichtigen.

Nun, da wir alle Stammdaten erstellt haben, können wir die Rechnung erstellen und können sehen, dass es nun nur noch notwendig ist die Artikel zu wählen. Sonstige Angaben werden automatisch gemacht.

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Buchen wir die Rechnung können wir den Buchungssatz sehen welche gebucht wurde.

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Das gezeigte Beispiel ist für die meisten Geschäfte in Deutschland einsetzbar und deckt den größten Teil der Anforderungen, da meist nur im Inland gehandelt wird. Handelt man oft im europäischen Ausland macht es Sinn, dass wir entsprechende Stammdaten für das Reverse-Charge-Verfahren erstellen. Handeln wir mit sogenannten Drittländern ebenfalls.

Die Anlage der richtigen Stammdaten erfordert ein wenig Übung und wir müssen diverse Hierarchien berücksichtigen




Innergemeinschaftlicher Handel

Damit wir diesen im System korrekt durchführen können müssen wir uns vorher ein paar Gedanken machen...eigenes Land, Zielland von Was? Dienstleistung oder Ware?

 

Warenlieferung

Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8339 4339
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8336 4336
Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8338 4338

Steuern bei Warenlieferung

SKR03

1767/1768 (SKR 03)

SKR04

3817 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. Lieferungen - itG

Steuern bei Dienstleistungen

SKR03

1767/1768 (SKR 03)

SKR04

3818 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonstigen Leistungen/Werklieferungen - itG

 

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/grenzueberschreitende-dienstleistungen/grenzueberschreitenden-dienstleistungen-1167646

 

 

13b

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017

Vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 13b Absatz 6 UStG sind folgende Umsätze einzutragen, für die Unternehmer oder juristische Personen die Steuer als Leistungsempfänger schulden:

grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG;

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017

grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG;

 

keine Steuer fällig

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