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13b

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017

Vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 13b Absatz 6 UStG sind folgende Umsätze einzutragen, für die Unternehmer oder juristische Personen die Steuer als Leistungsempfänger schulden:


Version #1
Erstellt: 27 November 2023 10:25:25 von Wolfram Schmidt
Zuletzt aktualisiert: 8 Februar 2024 17:26:48 von Wolfram Schmidt