Steuern Einführung in Steuern Einleitung Auf dieser Seite lernen wir, wie wir in ERPNext die Automatismen für Steuern richtig aufbauen. Mehrwertsteuer Dies ist die Allgemeine Bezeichnung für die Steuer welche auf den Artikelpreis aufgeschlagen wird. Vorsteuer - Einkauf Beim Kauf von Artikeln als Kunde eines Lieferanten buche ich Vorsteuer. Umsatzsteuer - Vertrieb Als Lieferant von Artikel welche ich an einen Kunden verkaufe buche ich Umsatzsteuer. Übersicht DocTypes Konto Vorlage für Verkaufssteuern und -abgaben Vorlage für Einkaufssteuern und -abgaben Steuerkategorie Steuer-Regel https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_verbindlichkeiten_drittland.html Beispiel für Umsatzsteuer für Inlandskunden in Deutschland In diesem Beispiel erstellen wir Artikel zu 19% un zu 7% und den dazugehörigen Steuerstammdaten, damit die Steuern automatisch gesetzt werden, wenn die entsprechenden Merkmale gewählt wurden. Weiter setzen wir die entsprechenden Merkmale in einem Kundenstamm, damit eine für diesen Kunden erstelle Ausgangsrechnung mit entsprechenden Artikels die richtigen Steuern erhält. Um die Steuern in ERPNext zu automatisieren ist es notwendig, dass wir einige Stammdaten erstellen. Zunächst erstellen wir Artikel und stellen dort, im Abschnitt Artikelsteuern, die Artikelsteuervorlagen und die entsprechende Stuerkategorie ein. Artikelsteuervorlage und Konto vom Typ Steuer In den Artikelsteuervorlagen prüfen wir, dass das dahinterliegende Konto vom Typ Steuer ist. Weiter setzen wir den Steuersatz ein welcher bei Verwendung dieser Artikelsteuervorlage zur Anwendung kommen soll. Da wir in der Artikelsteuervorlage unsere Steuersätze einstellen können, ist es möglich mehrere Artikelsteuervorlagen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf ein Konto zu buchen, ohne noch einmal die Stammdaten anzupassen. Steuerkategorie Im Kundenstamm stellen wir ein, dass ein Kunde, hier ein Kunde im Inland, mit der Steuerkategorie  Umsatzsteuer versehen wird, damit wird die Steuerkategorie automatisch auf Transaktionen mit diesem Kunden angewendet. Die Steuerkategorie kann auch in der Adresse hinterlegt werden. Steuer-Regel und Vorlage für Verkaufssteuern und -abgaben Nun erstellen wir eine Vorlage für Verkaufssteuern und -abgaben . Die verknüpfen wir in einer Steuer-Regel . Die Steuerregel greift in unserem Beispiel dann, wenn die Steuerkategorie   Umsatzsteuer gewählt ist, welche automatisch über den zuvor eingestellten Kundenstamm kommt. Mit Verkaufsabgaben können wir z.B. im Vertrieb Kosten wie SEPA-Gebühren abbilden. Im Einkauf können wir hier das Konto für die Einfuhrumsatzsteuer (EUst) berücksichtigen. Verkaufsrechnung erstellen Nun, da wir alle Stammdaten erstellt haben, können wir die Rechnung erstellen und können sehen, dass es nun nur noch notwendig ist die Artikel zu wählen. Sonstige Angaben werden automatisch gemacht. Buchen wir die Rechnung können wir den Buchungssatz sehen welche gebucht wurde. Das gezeigte Beispiel ist für die meisten Geschäfte in Deutschland einsetzbar und deckt den größten Teil der Anforderungen, da meist nur im Inland gehandelt wird. Handelt man oft im europäischen Ausland macht es Sinn, dass wir entsprechende Stammdaten für das Reverse-Charge-Verfahren erstellen. Handeln wir mit sogenannten Drittländern ebenfalls. Die Anlage der richtigen Stammdaten erfordert ein wenig Übung und wir müssen diverse Hierarchien berücksichtigen Innergemeinschaftlicher Handel Damit wir diesen im System korrekt durchführen können müssen wir uns vorher ein paar Gedanken machen...eigenes Land, Zielland von Was? Dienstleistung oder Ware?   Warenlieferung Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8339 4339 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8336 4336 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8338 4338 Steuern bei Warenlieferung SKR03 1767/1768 (SKR 03) SKR04 3817 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. Lieferungen - itG Steuern bei Dienstleistungen SKR03 1767/1768 (SKR 03) SKR04 3818 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonstigen Leistungen/Werklieferungen - itG   https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/grenzueberschreitende-dienstleistungen/grenzueberschreitenden-dienstleistungen-1167646     13b https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 13b Absatz 6 UStG sind folgende Umsätze einzutragen, für die Unternehmer oder juristische Personen die Steuer als Leistungsempfänger schulden: die nach § 3a Absatz 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (Feld 46); die Werklieferungen und die nicht in Feld 46 einzutragenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Feld 52); Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer unter den Bedingungen des § 3g UStG (Feld 52); Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens (Feld 73); unter das Grunderwerbsteuergesetz fallende Umsätze, insbesondere Lieferungen von Grundstücken, für die der leistende Unternehmer nach § 9 Absatz 3 UStG zur Steuerpflicht optiert hat (Feld 73); Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet -Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben unberücksichtigt (Feld 78) Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen erbringt (Feld 84); Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer, wenn der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Gas im Sinne des § 3g UStG ist (Feld 84); Lieferung von Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind; nicht hierunter fallen Betreiber von Photovoltaikanlagen (Feld 84); Übertragung der in § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG bezeichneten so genannten CO 2 -Emissionszertifikate (Feld 84); Lieferungen der in der Anlage 3 zum UStG aufgeführten Liefergegenständen, insbesondere Altmetall und Schrott (Feld 84); Lieferungen der in der Anlage 4 zum UStG aufgeführten Metalle, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt (Feld 84); Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst solche Leistungen erbringt (Feld 84); Lieferung von Gold in der in § 13b Absatz 2 Nummer 9 UStG bezeichneten Art (Feld 84). grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG; https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017 grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG;   keine Steuer fällig   3810