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Artikelsteuervorlage (Item Tax Template)

Einleitung

Mit der Artikelsteuervorlage können Artikel und Artikelgruppen mit einer definierten Steuervorlage versehen werden. Diese wird dann in Transaktionen vom System automatisch bevorzugt verwendet.

In der Lebensmittelindustrie wird oft mit einem niedrigeren Steuersatz z.B. 7% gearbeitet. Erstellen wir einen Beleg der zunächst zwar mit 19% besteuert wird, wird für den Artikel an dem die Artikelsteuervorlage hinterlegt ist verwendet wird für diesen eben die 7% verwendet.

Generell gilt, je mehr wir definieren desto eingeschränkter ist die Auswahl welche uns am Ende zur Verfügung steht.

Artikelsteuervorlage

Artikelsteuern sind spezifische Steuern welche in Artikelgruppen oder Artikeln angegeben werden können. Diese Steuern werden dann beim erstellen von neuen Artikeln innerhalb einer Gruppe, oder beim erstellen von Artikel-Varianten angewendet.

Artikelsteuervorlage erstellen

Buchhaltung -> Steuern -> Artikelsteuervorlagen

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Artikelsteuervorlage verknüpfen

In der Artikelgruppe

In der Artikelgruppe können wir die Vorlagen verknüpfen. Sie dienen an dieser Stelle jedoch lediglich als Informationen und werden nicht beim erstellen von Artikeln der entsprechenden Gruppe übernommen.

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Die Artikelsteuern werden nicht automatisch auf den Artikel übertragen wenn der Artikel mit dieser Artikelgruppe (in diesem Fall Rohstoffe) verwendet wird.

Im Artikel

Dies ist die wesentliche Stelle wo die Artikelsteuern hinterlegt werden. Transaktionen beziehen sich auf diese Stelle.

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In der Transaktion

Ist die Artikelsteuer im Artikel hinterlegt wird diese automatisch auf die Transaktion gezogen. Hier können wir diese auch noch zum Zeitpunkt der Transaktion ändern (wobei hier ein Filter gesetzt ist welcher uns auf hinterlegte Vorlagen beschränkt).

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Damit die Steuer dann angezeigt wird, müssen alle Felder der Tabelle im Artikel gefüllt sein:

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Die Steuerkategorie wie sie in den Bildern oben im Filter auftaucht wird erst gültig wenn diese im Kunden hinterlegt ist. Beim Einkauf analog im Lieferanten.